Verdampfung aus wässriger Glyzerin-Lösung zur Aufkonzentrierung
Bei verschiedenen industriellen Verfahren wie beispielsweise der Biodiesel-Herstellung fallen wässrige Glyzerin-Lösungen an, welche für die Weiterverarbeitung aufkonzentriert werden müssen. So werden üblicherweise Lösungen von niedriger Konzentration im Bereich von 25 Gew.-% Glyzerin auf eine Endkonzentration von ca. 85 Gew.-% Glyzerin aufkonzentriert.
Zur Aufkonzentrierung bieten sich hier verschiedene Verfahren an. So wurde in der Vergangenheit stets die Endeindampfung in mehrstufigen Eindampfanlagen (meist 2- oder 3-stufig) ausgeführt. Je nach Mengenverhältnis kann es jedoch auch sinnvoll sein, in einer Vorkonzentrierung erst mit mechanischer Brüdenverdichtung oder thermischer Brüdenverdichtung vor zu konzentrieren und die Endeindampfung in einer mehrstufigen Anlage durchzuführen.
In der Regel kommen hierbei Anlagen mit Fallfilmverdampfern zum Einsatz, welche für den Anwendungsfall einen optimalen Schnittpunkt aus Investitionskosten und Betriebskosten mit sich bringen.
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Häufig gestellte Fragen
Wieso werden Anlagen zur Glyzerin-Aufkonzentrierung nicht nur als Anlagen mit mechanischer oder thermischer Brüdenverdichtung ausgeführt?
Da die Wasser-Glyzerin-Mischung bei niedrigeren Konzentrationen noch keine hohe Siedepunktserhöhung besitzt, ist eine Eindampfung mit mechanischer oder thermischer Brüdenverdichtung sinnvoll und wird in Abhängigkeit der Gesamtkosten der Anlage ausgewählt. Da die höhere Aufkonzentrierung jedoch höhere Siedepunktserhöhungen mit sich bringt, ist es in der Regel nicht mehr wirtschaftlich, lediglich mit mechanischer oder thermischer Brüdenverdichtung zu arbeiten, da die Betriebs- als auch die Investitionskosten für die Brüdenkompressoren zu hoch sind.
Warum wird eine Ausführung mit Fallfilmverdampfern gewählt?
Üblicherweise neigen in der Industrie typischerweise anfallende Glyzerin-Lösungen nicht zur Kristallisation von Einzelstoffen in der Eindampfung. Daher ist es möglich, das Verfahren des Fallfilmverdampfers auszuwählen, da dieses üblicherweise in den Investitionskosten günstiger ist als ein Zwangsumlauf.
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